Günter Rohrmoser zur Abtreibung

Die folgenden Zitate stammen aus Rohrmosers Buch “Der Ernstfall” (2. Auflage von 1996). Es ist bedrückend, auf die rund 20 Jahre seit der Veröffentlichung zurückzublicken und zu sehen, wie recht er damals hatte und wie sehr sich dies inzwischen verschärft hat.

“Der Deutsche Bundestag hat 1992 mit der Unterstützung von Bundestagsabgeordneten der CDU eine Regelung herbeigeführt, die man euphemistisch “Fristenlösung” nennt. […] Diese sogenannte Fristenlösung wird also nur möglich werden, weil der schlichte Sachverhalt, dass es sich um willkürliche Tötung eines unschuldigen menschlichen Lebens – aus welchen subjektiven Gründen auch immer – handelt, sprachlich verschleiert wurde. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird eine bewusst und gezielt auf die Tötung eines anderen gerichtete Handlung sogar Mord genannt. Die Abtreibungsproblematik ist keine Frage der christlichen Moral oder der Moral überhaupt. Es ist auch keine Frage der sogenannten “Werte”. Werte kann man um anderer Werte willen verneinen. Man kann sie um angeblich übergeordneter Werte oder um abweichender anderer Werte willen außer Kraft setzen. Der Streit um die “Werte” ist unlösbar. Wenn ich aus dem ungeborenen Leben einen Wert mache, kann ich diesen Wert natürlich bestreiten – aber mit fürchterlichen Folgen für das ungeborene Leben. Das ungeborene Leben ist eben kein Wert, sondern wirkliches Leben.” (S. 155)

“Wir haben inzwischen – ähnlich wie in der Weimarer Republik – ein weitgehend positivistisches Verständnis vom Rechtsstaat. Das bedeutet, dass wir alles für Recht halten, was der Gesetzgeber nach Erfüllung bestimmter Kriterien zum Recht erklärt. Wir wissen aber, dass die Weimarer Republik an dieser positivistischen Rechtsauffassung mit zugrunde gegangen ist. Wir hatten uns nach 1945 vorgenommen, die sittliche Idee oder sittliche Substanz des Rechts anzuerkennen, weil wir in den zwölf Jahren des Nationalsozialismus die Erfahrung mit der Verneinung des Rechts gemacht haben. Die überwältigende Mehrheit der Deutschen wusste nach 1945, dass sich dies nicht wiederholen dürfe. Jeder wusste, dass die Idee des Rechts die Anerkennung des Lebensrechts eines jeden einzelnen einschloß und dass dies eine sittliche Notwendigkeit war, wenn das deutsche Volk aus dieser schrecklichsten Zeit seiner Geschichte eine Lehre ziehen wollte. Wir stehen heute an dem Punkt, an dem wir das offenbar vergessen haben.” (S. 155f)

“Durch die Höherbewertung des Selbstbestimmungsrechts der Frau wird das Kind automatisch zu einem nicht vernichtungswürdigen, aber doch vernichtungsfähigen Unwert. […] Deshalb ist es auch ein Irrtum anzunehmen, dass diese neue Regelung frauenfreundlich sei. […] Jede Frau, die in Zukunft ein Kind austragen will, muss sich dann vor ihrer gesamten Umgebung rechtfertigen, weshalb sie nicht bereit ist, das Erlaubte und vielleicht von den anderen Geforderte zu tun. Vor der Liberalisierung der Abtreibung konnte sie die geballte Macht des Rechtsstaats anrufen, um sich dieses Drucks zu erwehren. Heute steht sie mutterseelenallein vor ihren Bedrängern.” (S. 167f)